Schulordnung der Lidellschule
Jede/r Schüler/in hat das Recht, ungestört zu lernen.
Jede/r Lehrer/in hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte der anderen respektieren.
- §1 Ich befolge die Anweisungen aller Lehrkräfte.
- §2 Ich übe keine Gewalt aus, weder körperlich noch sprachlich.
Wiedergutmachung (Täter – Opfer – Ausgleich).
Zusätzliche Dienste für die Gemeinschaft, Mitteilung an die Eltern bis hin zu Ordnungsmaßnahmen, je nach Vorfall ggf. Anzeige.
Ggf. § 90: (Androhung von) Unterrichtsausschluss .
- §3 Ich erscheine regelmäßig und pünktlich zum Unterricht.
Bei Zuspätkommen:
Nachholen des verpassten Unterrichts, Nachsitzen 1 Stunde, bei drittem Mal Mitteilung an die Eltern
Bei unentschuldigtem Fehlen:
– Information der Eltern
– schriftliche „Aufforderung zum Schulbesuch“
– bei dritter „Aufforderung zum Schulbesuch“ Anzeige mit Bußgeldbescheid
- §4 Ich gehe sorgsam mit unserer Schuleinrichtung um.
In Ordnung bringen, zahlen; ggf. zusätzlich „Wiedergutmachung“ am Schulhaus
– Bastelarbeiten zur Schulhausverschönerung
– evtl. Schulleitergespräch
- §5 Ich achte auf die Sauberkeit im ganzen Schulhaus und auf dem Schulgelände.
Schulhaus bzw. Schulgelände säubern
- §6 Mein Handy ist im Schulhaus und auf dem Schulhof ausgeschaltet und in der Tasche (Ausnahme: Vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende). Ebenso: die Digitalkamera.
Das Anhören von Musik ist ebenfalls nicht gestattet. Auch nicht das Tragen von Kopf- oder Ohrhörern.
Da die unerlaubte Ton- bzw. Bildaufnahme einen Straftatbestand darstellt, muss in diesem Zusammenhang über die unten genannten schulischen Konsequenzen hinaus auch mit einer Anzeige bei der Polizei gerechnet werden.
- 1. Verstoß: Einzug des Handys/der Digitalkamera durch Klassen- bzw. Fachlehrer/innen bis Unterrichtsende.
- 2. Verstoß:Abholen beim Schulleiter nach Unterrichtsende, mit Eintrag in die Strafdatei und Information der Eltern über weitere Konsequenzen
- 3. Verstoß: Kein Handy mehr in die Schule,- bei Verstoß (Androhung von)
Unterrichtsausschluss oder:
Möglichkeit, das Handy 14 Tage täglich unaufgefordert beim Sekretariat
abzugeben (Bewährung!). Wenn dies eingehalten wurde, Rücksetzung auf
Stufe1.
Bei Nicht-Einhaltung – (Androhung von) Unterrichtsausschluss
- §7 Rauchen und Alkohol sind für alle Schüler/innen verboten.
Eltern informieren
Bei Wiederholung: Schulleitergespräch, ggf. §90 (Androhung von) Unterrichtsausschluss
- §7a E- Shisha -Nutzung ist auf dem Schulgelände untersagt
1.Verstoß: Schulleiter klärt über Regelung auf; Vermerk ins „Gelbe Buch“
- Verstoß: Abnahme + Eltern-Information: Abholung durch Eltern
- §8 Ich verlasse nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft unser Schulgelände.
Strafarbeit
Bei Wiederholung: Benachrichtigung der Eltern / (Androhung von) Unterrichtsausschluss
Alle Verstöße gegen die Schulordnung werden ins Klassenbuch eingetragen.
gez.: Die Schulleitung