Erziehungsvereinbarung

Erziehungsvereinbarung

  zwischen

dem Schüler / der Schülerin

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ihren / seinen Eltern oder Erziehungsberechtigten

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und der Lidellschule

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Die Erziehung unserer Kinder kann nur im vertrauensvollen Zusammenwirken zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern oder Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern erfolgreich gelingen.

  • Die Eltern und Erziehungsberechtigten sind mit ihrem Erziehungsrecht die ersten und wichtigsten Erziehungspersonen ihrer Kinder.
  • Lehrerinnen und Lehrer stehen bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Erziehungsauftrags in einer hohen Verantwortung gegenüber den Eltern und ihren Kindern.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden zur Entwicklung ihrer persönlichen Talente und Fähigkeiten angeleitet, damit sie die für eine erfolgreiche selbständige Lebensführung nötigen kognitiven und sozialen Kompetenzen erwerben können.
  • Der Erziehungserfolg hängt sehr davon ab, dass die Erziehungsziele der Lidellschule von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam anerkannt und unterstützt werden.
  • Die Erziehungsziele sind in den Bildungsplänen des Landes Baden-Württemberg und in der Schulordnung der Lidellschule beschrieben.
  • Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler arbeiten eng und vertrauensvoll in den dafür geschaffenen Gremien zusammen und erfüllen dadurch den gesetzlichen Erziehungsauftrag.

Die Lidellschule und ihre Lehrerinnen und Lehrer verpflichten sich,

  • ihren Unterricht so zu gestalten, dass die Lernfreude der Schüler und Schülerinnen geweckt und gefördert wird.
  • die individuellen Stärken und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie bei einem Ausgleich ihrer Schwächen zu unterstützen.
  • die Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler für erfolgreiche Lernprozesse und für das eigene Verhalten zu fördern.
  • die sozialen Grundlagen für die Befolgung von Gesetzen und Regeln, Ordnungsregeln und Verhaltensvorschriften zu vermitteln und ihre Einhaltung zu gewährleisten.
  • einen engen persönlichen Kontakt mit Eltern und Erziehungsberechtigten zu halten, sie über aktuelle Entwicklungen des Schullebens zu informieren und sie über Lernverhalten, Leistungsstand und das allgemeine Verhalten ihrer Kinder zu informieren und zu beraten.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Gestaltung des Schullebens einzubeziehen.
  • die Rechte der Schülerinnen und Schüler zu achten und ihnen mit Respekt und Akzeptanz zu begegnen.
  • sich ständig für die Entwicklung eines gedeihlichen und guten Schulklimas zwischen allen am Schulleben Beteiligten einzusetzen.
  • allen Schülerinnen und Schülern immer wieder bei Problemen und Schwierigkeiten mit der Einhaltung der Schulordnung und anderen Regeln des Zusammenlebens zu helfen und durch Aufzeigen von besseren Verhaltensweisen Auswege aus ihren Problemen zeigen.

Die Eltern und Erziehungsberechtigten verpflichten sich

  • für das körperliche und seelische Wohl ihres Kindes z.B. durch saubere und angemessene Kleidung und gesunde Ernährung Sorge zu tragen und ihnen damit die Voraussetzungen zu einem erfolgreichen Besuch der Schule zu schaffen.
  • ihr Kind regelmäßig und pünktlich zur Schule zu schicken und ein Schulversäumnis rechtzeitig zu erklären.
  • dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder mit allen notwendigen Lernmitteln ausgestattet sind und dem Kind die Erledigung der häuslichen Schularbeiten zu ermöglichen.
  • die Schulordnung mit ihren Regeln und Verhaltensrichtlinien anzuerkennen und ebenso die Erziehungsarbeit der Klassen- und FachlehrerInnen zu unterstützen.
  • an den Elternabenden und Elternsprechtagen teilzunehmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten die öffentlichen schulischen Veranstaltungen zu besuchen.
  • durch regelmäßige Gespräche einen engen Kontakt mit den Lehrkräften ihres Kindes zu halten und sie über Entwicklungen in den häuslichen Leistungen und des Verhaltens ihrer Kinder zu informieren.

Die Schülerinnen und Schüler der Lidellschule verpflichten sich,

  • regelmäßig zur Schule zu kommen
  • die Schulordnung der Lidellschule zu beachten und zu befolgen
  • alle notwendigen Lernmittel und Unterrichtsmaterialien täglich zum Unterricht mitbringen.
  • die Lernmittel und Bücher im Eigentum der Schule sorgfältig behandeln.
  • im Unterricht aufmerksam und zur Mitarbeit bereit zu sein.
  • gegenüber den Mitschülern und gegenüber allen Lehrkräften freundlich, höflich und partnerschaftlich zu sein.
  • bei Konflikten die Anwendung von körperlicher Gewalt vermeiden und gewaltfreie Lösungen suchen.
  • die Lidellschule als ihr schulisches Zuhause betrachten und es vor Zerstörungen und vor Verschmutzung zu bewahren.
  • sich vertrauensvoll an ihre LehrerInnen und ihre Eltern wenden, wenn sie Hilfe brauchen.
  • immer wieder zur Verbesserung ihrer Fehler und Verhaltensmängel bereit zu sein.

Dieser Vereinbarung stimmen wir zu. Sie wird durch unsere Unterschrift bekräftigt und dient als Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit.

Karlsruhe, den _________________

(Unterschrift der Schülerin / des Schülers)

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(Unterschrift des Erziehungsberechtigten)

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(Unterschrift des Schulleiters und des Klassenlehrers/der Klassenlehrerin)

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